Verantwortungsträger und Bindeglied im Zeitarbeitsmodell
Im Modell der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, nimmt der Verleiher eine zentrale Rolle ein. Als Arbeitgeber der Zeitarbeitskräfte ist er nicht nur für die Einstellung, Betreuung und Vergütung der Mitarbeitenden zuständig, sondern auch für die rechtssichere Gestaltung des Überlassungsverhältnisses zum Entleiherbetrieb. Der Verleiher bildet damit das Bindeglied zwischen Bewerbern auf der einen und Kundenunternehmen (Entleihern) auf der anderen Seite.
Definition: Was ist ein Verleiher?
Ein Verleiher ist ein Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister, das Zeitarbeitskräfte an Dritte – sogenannte Entleiher – überlässt. Diese Arbeitnehmer stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis zum Verleiher und werden im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Einsatzes an Kundenunternehmen vermittelt. Der Verleiher ist somit juristisch der Arbeitgeber der Zeitarbeitskraft und trägt die arbeitsrechtliche Verantwortung.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Verleiher
Die Tätigkeit als Verleiher ist in Deutschland gesetzlich geregelt und bedarf einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese wird durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt. Ohne diese Erlaubnis ist die Überlassung von Arbeitnehmern unzulässig und kann sowohl für den Verleiher als auch für den Entleiher rechtliche Konsequenzen haben.
Verleiher müssen darüber hinaus zahlreiche gesetzliche Vorschriften einhalten, darunter:
- Equal Treatment/Equal Pay: Spätestens nach neun Monaten muss eine Zeitarbeitskraft die gleiche Vergütung wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter im Entleiherbetrieb erhalten.
- Informationspflichten gegenüber den Entleihern über Tarifbindung, Qualifikation und Einsatzdauer.
- Einhaltung tariflicher Regelungen, insbesondere wenn Branchentarifverträge (z. B. iGZ-DGB oder BAP-DGB) Anwendung finden.
- Beachtung der Höchstüberlassungsdauer, die in der Regel auf 18 Monate begrenzt ist.
Aufgaben und Verantwortung des Verleihers
Der Verleiher ist in vielfacher Hinsicht verantwortlich:
- Rekrutierung und Auswahl geeigneter Bewerber für die Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsvertragliche Bindung der Zeitarbeitskraft an das eigene Unternehmen
- Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabrechnung
- Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifikationssicherung
- Disposition und Einsatzplanung der Mitarbeiter im Einklang mit Kundenanforderungen
- Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Zusammenarbeit mit dem Entleiherbetrieb
Darüber hinaus fungiert der Verleiher häufig auch als Karrierepartner, insbesondere für Berufseinsteiger oder Quereinsteiger, und bietet Perspektiven für eine spätere Festanstellung beim Kundenunternehmen.
Zusammenarbeit mit Entleihern
Ein professioneller Verleiher zeichnet sich durch transparente Kommunikation, Zuverlässigkeit und eine hohe Serviceorientierung gegenüber dem Entleiher aus. Die Zusammenarbeit basiert auf einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, in dem Einsatzdauer, Stundensätze, Tätigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.
Viele Verleiher arbeiten zudem mit modernen HR-Technologien zur Einsatzplanung, Qualifikationsmatching (Skill-Matching) und Verfügbarkeitsüberwachung. Diese Tools helfen, den Personalbedarf der Entleiher punktgenau zu decken und die Auslastung der eigenen Mitarbeitenden effizient zu steuern.
Vorteile eines professionellen Verleihers
Ein leistungsstarker Verleiher bringt sowohl für Kunden als auch für Mitarbeitende Vorteile:
- Rechtssicherheit durch umfassende Kenntnisse in arbeitsrechtlichen Fragen
- Flexibilität in der Personalplanung
- Zeitersparnis bei der Rekrutierung und Einsatzplanung
- Zugang zu einem breiten Bewerberpool
- Angebote zur Qualifizierung und Weiterentwicklung
Herausforderungen in der Verleiherpraxis
Die Rolle des Verleihers ist komplex und mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:
- Schwankende Auftragslage und kurzfristige Kundenbedarfe
- Tarifliche Anpassungen und Gesetzesänderungen
- Sicherstellung von Equal Pay und Equal Treatment
- Hohe Anforderungen an die Mitarbeiterbindung
- Digitalisierung und Datenschutz in der Personalverwaltung
Ein moderner Verleiher muss deshalb flexibel agieren, regulatorisch stets auf dem neuesten Stand bleiben und in digitale Prozesse investieren.
Fazit
Der Verleiher ist eine tragende Säule im System der Zeitarbeit. Als Arbeitgeber der Zeitarbeitskräfte verantwortet er nicht nur die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Überlassungsverhältnisses, sondern prägt durch seine Qualität auch das Image der gesamten Branche. Professionell arbeitende Verleiher sind nicht nur Personalvermittler, sondern echte Partner für Unternehmen und Arbeitnehmer zugleich – mit einem hohen Anspruch an Service, Transparenz und Integrität.