Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Das AÜG

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Überlassung von Arbeitnehmern an andere Unternehmen regelt. Es ist im Gesetzbuch “Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung” verankert. Es regelt die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung und legt dabei besonders Wert auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte in Leiharbeitssituationen.

Wesentlichen Aspekte und Begriffe im Zusammenhang mit dem AÜG sind: 

  • Arbeitnehmerüberlassung: Dieser Begriff bezieht sich auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern durch ein Unternehmen (Verleiher) an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Der Verleiher bleibt rechtlicher Arbeitgeber, während der Entleiher die Arbeitskraft des überlassenen Arbeitnehmers nutzt. 
  • Leiharbeitnehmer: Personen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Entleiher arbeiten, werden als Leiharbeitnehmer bezeichnet. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, sind aber beim Entleiher tätig. 
  • Verleiher: Das Unternehmen, das die Arbeitnehmerüberlassung durchführt und die Leiharbeitnehmer beschäftigt, wird als Verleiher bezeichnet. Es ist für die Verwaltung der Arbeitsverhältnisse, Lohnzahlungen und soziale Absicherungen der Leiharbeitnehmer verantwortlich. 
  • Entleiher: Das Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer von einem Verleiher bezieht und in seinen Betrieb integriert, wird als Entleiher bezeichnet. Der Entleiher ist für die fachliche Anleitung und die Arbeitssicherheit der Leiharbeitnehmer zuständig. 
  • Equal Pay: Das AÜG sieht vor, dass Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Einsatzdauer Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte des Entleihers haben. Dieses Prinzip wird als Equal Pay bezeichnet. 
  • Höchstüberlassungsdauer: Das AÜG begrenzt die Dauer, für die ein Leiharbeitnehmer demselben Entleiher überlassen werden darf. Diese Begrenzung soll sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer nicht dauerhaft in Leiharbeit beschäftigt werden. 
  • Branchenzuschlagstarifverträge: In bestimmten Branchen können Tarifverträge zusätzliche Vergütungen und Bedingungen für Leiharbeitnehmer vorsehen. Diese Zuschläge gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Regelungen des AÜG. 
  • Gesetz zur Regelung der Zeitarbeit und anderer Formen der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz): Das AÜG wurde in Deutschland ursprünglich im Jahr 1972 eingeführt und seitdem mehrfach geändert, um die Rechte und Bedingungen von Leiharbeitnehmern zu regulieren und anzupassen. 

Wozu braucht es dieses Gesetz?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zielt darauf ab, die Interessen und Rechte von Leiharbeitnehmern zu schützen und faire Bedingungen in der Zeitarbeitsbranche sicherzustellen. Es ist wichtig für Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung nutzen, sowie für Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigungsform tätig sind, sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes vertraut zu machen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

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