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BAP & IGZ Standards setzen im GVP ab 01.01.2026

BAP & IGZ Standards setzen im GVP ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen im GVP (Gesamtvertrag der Personaldienstleister) in Kraft, die die bisherigen Tarifverträge von BAP und IGZ ablösen. Diese Reform schafft einheitliche Standards für die Zeitarbeit in Deutschland.

Warum ist das relevant für die Zeitarbeit?

Für Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeitnehmer gelten äußerst klare Bedingungen ab 2026. Der GVP fasst alte Mantel-, Entgelt- und Branchenzuschlagstarifverträge von BAP und IGZ zusammen und bringt:
Einheitliche Arbeitszeitregelung: 151,67 Stunden/Monat als Standard; variable Modelle aus IGZ werden nur noch bis 2029 auslaufend zugelassen.
Arbeitszeitkonto: Bis zu 200 Plusstunden, Auszahlung ab 91 Stunden (früher 105).
Zuschlagsstruktur: Mehrarbeit, Nacht-/Feiertagszuschläge nach Kundenbetrieb, BAP-Standards orientiert.
Wegezeiten: Erst ab Fahrtzeit vom Wohnort > 1 h 15 min.

Fusion und Neustrukturierung

BAP und IGZ haben sich bereits im Dezember 2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zusammengeschlossen. Bis Jahresende 2025 galten separate Tarifverträge, ab 2026 greift der neue GVP als Tarifwerk des GVP.

Zentrale Inhalte des GVP

  • Manteltarifvertrag: Regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Schichtarbeit, Kündigungsfristen – viele Regelungen aus BAP übernommen.
    Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag: Einheitliche Eingruppierung, aktualisierte Lohnstufen; Entgelttarif noch in Verhandlung, Umsetzung ab Sommer 2025.
    Branchenzuschläge: Kombinierte Lösungen aus bisherigen BAP/IGZ-Zuschlagstarifen, angepasst an spezifische Branchen (Metall/Elektro, Holz, Kunststoff etc.).

Übergangsregelungen

  • Variable Arbeitszeitmodelle (IGZ) sind noch bis Ende 2029 gestattet; danach verpflichtender Umstieg auf 151,67 Stunden/Monat.
    • Sachgrundlose Befristung (BAP-Sonderregel) läuft bis Ende 2027.

Bedeutung für Zeitarbeiter und -unternehmen

  • Rechtssicherheit: Neuverträge müssen künftig auf den GVP verweisen, um Equal Pay und Equal Treatment zu gewährleisten.
    Transparenz und Vergleichbarkeit: Einheitliche Entgelte- und Zuschlagsregeln erleichtern Kalkulation und Konkurrenz.
    Bessere Arbeitsbedingungen: Höhere Mindestlöhne (z. B. ab 14,53 €/h), präzisere Regelungen bei Fahrtzeiten und Zuschlägen.

Fazit

Die Neuausrichtung im GVP ab 01.01.2026 bedeutet für die Zeitarbeitsbranche:
• BAP & IGZ Standards sind nicht verschwunden, sondern in einem einheitlichen Tarifwerk unter dem GVP zusammengeführt.
• Unternehmen und Mitarbeitende profitieren von klaren, einheitlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Zuschlägen.
• Der Wandel stärkt Gleichbehandlung, Rechtssicherheit und Branchenwettbewerbsfähigkeit in der Zeitarbeit

 

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